Dr. Günter Huber ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Freiburg. Er hat die Informationen auf dieser Homepage für Sie erarbeitet und berät Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen. Teilzeitarbeit Wichtig ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit insbesondere nach der Geburt eines Kindes, wenn die Fortsetzung der Berufstätigkeit gewünscht wird, eine Vollzeitbeschäftigung wegen des Kindes jedoch nicht möglich ist. Dabei darf ein Arbeitgeber den sachgemäß geltend gemachten Anspruch auf Teilzeitarbeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese dringenden betrieblichen Gründe hat der Arbeitgeber darzulegen. Auch ohne Kind besteht ein Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Voraus­set­zun­gen und die Einzelheiten des An­spruchs auf Teilzeitarbeit sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Teilzeitbeschäftigte, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, sind bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes vorrangig zu berücksichtigen.  Kündigungsschutz  Der Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung durch das Unterschreiben eines vom Arbeitgeber vorgelegten und von ihm vorformulierten Formulares stellt nach dem Bundesabeitsgericht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar und ist unwirksam.  Informationen und Unterstützung bei Kündigungen und Hinweise zu Abfindungen erhalten Sie hier.  Mobbing  Einem Angestellten, der von seinem Vorgesetzten in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt, damit gemobbt wird und deshalb psychisch erkrankt, stehen Schmerzensgeldansprüche gegen den Arbeitgeber zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 25.10.2007  entschieden und damit erstmalig in einem Mobbingfall einem Mobbingopfer Schadenersatzansprüche zugesprochen. Dieses Urteil verbessert die Rechtslage der Mobbingopfer entscheidend und dürfte dazu führen, dass außer Schmerzensgeldansprüchen auch Schadenersatzansprüche für entgangenen Verdienst zuerkannt werden. Kündigung und Abfindung  Wer eine Kündigung erhält, muß innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst wird, ansonsten wird die Kündigung wirksam, auch wenn sie sozial nicht gerechtfertigt oder aus sonstigen Gründen unwirksam war. Wenn die Frist gewahrt wird, bestehen gute Aussichten, eine angemessene Abfindung und ein wohlwollend qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten oder weiterhin das normale Gehalt. Weitere Informationen zur Kündigung und zum Arbeitsrecht finden Sie beim Anklicken der Textlinks. Persönlich können Sie sich beraten und vertreten lassen von                        Rechtsanwalt Dr. Günter Huber Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen  79117 Freiburg, Möslestraße 1, Telefon 0761 / 70 33 6 - 0, Fax 0761 / 70 33 63 6. Mail:huber@rechtsanwaltfreiburg.de  Dr. Huber ist Experte für Kündigungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse und Verfasser der Fachbücher "Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses", "Das Arbeitszeugnis in Recht und Praxis" sowie "Die Kündigung, Ratgeber für die arbeitsrechtliche Praxis". Er ist tagtäglich mit Kündigungen und dem Aushandeln von Abfindungen durch einen Aufhebungsvertrag oder einen Abwicklungsvertrag und mit Kündigungsschutzklagen befasst. Wenn er Sie unterstützen soll, vereinbaren Sie unter der Telefonnummer (0761 / 70 33 6-0) einen Besprechungstermin in der Kanzlei, einen Termin für eine telefonische Beratung oder senden Sie eine Mail an huber@rechtsanwaltfreiburg.de. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, kann die Kanzlei von Dr. Huber die Rechtschutzzusage bei Ihrer Versicherung anfordern.   Bundesarbeitsgericht:  Die neuesten Urteile des Bundesarbeitsgerichts finden Sie hier Befristeter Arbeitsvertrag  Viele befristete Arbeitsverträge sind unbefristet, weil die Befristung nicht wirksam ist. Befristungen dürfen vom Arbeitgeber nicht beliebig vereinbart werden. Nur wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, beispielsweise ein besonderer Befristungsgrund oder bei einer Neueinstellung, wenn die Befristung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich verein­bart wird, sind Befristungen wirksam. Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Befristung können Sie nachlesen beim BAG. Wichtig:Die Unwirksamkeit der Befristung muß spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ablauf des befristeten Vertrages durch Klage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Arbeitszeugnis  Beim Aushandeln eines Aufhebungsvertrages und nach einer Kündigung achten gute Arbeitsrechtler auf ein ordnungsgemäßes, wohlwollend qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das Zeugnis wird bei der nächsten Bewerbung eine wichtige Rolle spielen und Sie sollten Ihr Arbeitszeugnis rechtzeitig prüfen.  Gleichbehandlungsgrundsatz   Ein Arbeitgeber der nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln zusätzliche Leistungen, z.B. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches zu bestimmten Anlässen, gewährt, ist an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Nimmt er eine Gruppe von Arbeitnehmern von einer solchen Leistung aus, muss dies durch sachliche Kriterien, d.h. nach dem Zweck der Leistung, gerechtfertigt sein. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor und den benachteiligten Arbeitnehmer steht ebenfalls ein Anspruch auf die Sonderzahlung zu Muster   Vertragsmuster zum Arbeitsrecht erhalten Sie beim (Formblitz). Ihren Vertrag können Sie prüfen oder ausarbeiten lassen von Rechtsanwalt Dr. Günter Huber , Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sie erreichen ihn unter der Tel. Nr. 0761 / 70 33 6-0 oder per Mail: huber@rechtsanwaltfreiburg.de  Fachinformationen Tipps und Beratung                     zum Arbeitsrecht  Informationszentrum Arbeitsrecht Dr.Günter Huber Impressum